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		<title>Spezialkanzlei für Arbeitsrecht - Versionsgeschichte</title>
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		<updated>2026-04-04T04:00:47Z</updated>
		<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon</subtitle>
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		<title>Mwf: Die Seite wurde neu angelegt: „Nach der Rechtsprechung einzelner Gerichte dürfen Anwälte sich nicht als &quot;Spezialist für Arbeitsrecht&quot; bezeichnen, wohl aber als Spezialkanzlei für Arbeits…“</title>
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				<updated>2012-06-05T21:38:28Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Die Seite wurde neu angelegt: „Nach der Rechtsprechung einzelner Gerichte dürfen Anwälte sich nicht als &amp;quot;Spezialist für Arbeitsrecht&amp;quot; bezeichnen, wohl aber als Spezialkanzlei für Arbeits…“&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Nach der Rechtsprechung einzelner Gerichte dürfen Anwälte sich nicht als &amp;quot;Spezialist für Arbeitsrecht&amp;quot; bezeichnen, wohl aber als Spezialkanzlei für Arbeitsrecht oder auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Am besten machen Sie sich als Ratsuchender ein eigenes Bild. Informieren Sie sich auf der Kanzleihomepage. Fast 50 % aller Anwälte haben keine Kanzleiseite im Internet, auf der sie nachlesen können, welche Rechtsgebiete tatsächlich qualifiziert angeboten werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Mwf</name></author>	</entry>

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