Betriebsratsanhörung: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung (§ 102 BetrVG)''' ==
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== '''10 Todsünden von Betriebsräten bei der Betriebsratsanhörung''' ==
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== '''Wichtige Urteile / Beschlüsse zur Anhörung des Betriebsrats''' ==
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Michael W. Felser, der als Jurastudent mehrere Jahre Betriebsratsmitglied und -vorsitzender eines 5-köpfigen Betriebsrats war, ist der auf Betriebsverfassungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de]. Rechtsanwalt Felser berät und vertritt zahlreiche Betriebsratsgremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat)und größtenteils seit Jahren sachkundig und engagiert, aussergerichtlich in Verhandlungen und bei Betriebsvereinbarungen und wenn es sein muß in der Einigungsstelle und vor dem Arbeitsgericht. Referenzen finden Sie unter Empfehlungen auf unserer Kanzleiwebseite. Seine langjährigen Erfahrungen aus der Betriebsratsarbeit und der Tätigkeit als Anwalt gibt er ale Referent in Inhouse-Schulungen und auf Seminaren und Schulungen verschiedener Veranstalter an Betriebsratsmitglieder weiter.

Version vom 9. April 2012, 13:15 Uhr


Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung (§ 102 BetrVG)

10 Todsünden von Betriebsräten bei der Betriebsratsanhörung

Wichtige Urteile / Beschlüsse zur Anhörung des Betriebsrats

Fachbeiträge

Weblinks

Autor

Michael W. Felser, der als Jurastudent mehrere Jahre Betriebsratsmitglied und -vorsitzender eines 5-köpfigen Betriebsrats war, ist der auf Betriebsverfassungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [1]. Rechtsanwalt Felser berät und vertritt zahlreiche Betriebsratsgremien (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat)und größtenteils seit Jahren sachkundig und engagiert, aussergerichtlich in Verhandlungen und bei Betriebsvereinbarungen und wenn es sein muß in der Einigungsstelle und vor dem Arbeitsgericht. Referenzen finden Sie unter Empfehlungen auf unserer Kanzleiwebseite. Seine langjährigen Erfahrungen aus der Betriebsratsarbeit und der Tätigkeit als Anwalt gibt er ale Referent in Inhouse-Schulungen und auf Seminaren und Schulungen verschiedener Veranstalter an Betriebsratsmitglieder weiter.