Anfrageverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV''' ==
 
== '''Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV''' ==
  
Anfrageverfahren = Statusfeststellungsverfahren
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Das Anfrageverfahren dient der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status vor der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Es gibt ein freiwilliges Anfrageverfahren, mit dem der Status als Selbständiger oder abhängig Beschäftigter (sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter) auf Antrag geklärt werden kann (siehe dazu im Rechtslexikon unter Statusfeststellungsverfahren). Ausserdem gibt es ein obligatorisches Anfrageverfahren für die Klärung der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer oder mitarbeitender Angehöriger von der Sozialversicherung befreit ist oder sozialversicherungspflichtig tätig wird.
  
 
== '''Einleitung und Ablauf des Anfrageverfahren''' ==
 
== '''Einleitung und Ablauf des Anfrageverfahren''' ==

Aktuelle Version vom 7. September 2015, 18:54 Uhr

Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV

Das Anfrageverfahren dient der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status vor der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Es gibt ein freiwilliges Anfrageverfahren, mit dem der Status als Selbständiger oder abhängig Beschäftigter (sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter) auf Antrag geklärt werden kann (siehe dazu im Rechtslexikon unter Statusfeststellungsverfahren). Ausserdem gibt es ein obligatorisches Anfrageverfahren für die Klärung der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer oder mitarbeitender Angehöriger von der Sozialversicherung befreit ist oder sozialversicherungspflichtig tätig wird.

Einleitung und Ablauf des Anfrageverfahren

Spezialisierter Rechtsanwalt für Anfrageverfahren erforderlich

Best Practice - Missglückte Anfrageverfahren

Interviews

(1) Computerwoche vom 04.08.2014: Verunsicherung im Markt I Scheinselbständig: IT-Freiberufler im Visier der Rentenversicherung? von Andrea König (Autor) mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser [1]

(2) Verbraucherportal Biallo vom 05.12.2011: Selbstständig im Nebenberuf - Tipps und Fallstricke. Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Felser [2]

(3) Lohn und GehaltsPROFI aktuell 2/2011: Sonderausgabe Scheinselbständigkeit [3]. Beiträge von Chefredakteur Lutz Schumann und Rechtsanwalt Michael W. Felser.

(4) Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) 2008/40 (Seite 15): Selbständig oder nur zum Schein. Urteil zur Selbstständigkeit verunsichert das Gastgewerbe. Aber Vorsicht: „Die Feststellung ist keineswegs rechtskräftig“, warnt Michael W. Felser, Rechtsanwalt aus Brühl. Ein Beitrag von Norbert Sass mit Interview von Rechtsanwalt Felser. [4]

(5) „BKK Zollern-Alb Business“ Heft 2 2002 (Seite 6/7): Scheinselbständigkeit - programmierter Ruin. Ein Beitrag von Jürgen Ponath mit Interview Rechtsanwalt Felser.[5]

(6) Financial Times Deutschland vom 27.6.2000: "Rentenkasse versperrt Selbstständigen die Flucht. Für Selbstständige in Deutschland wird es schwerer, sich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu entziehen." Ein Beitrag von Margarethe Heckel mit Zitaten aus einem Interview mit Rechtsanwalt Felser [6]

Weblinks

Das große Portal zum Thema "Scheinselbständigkeit" (seit 1998) [[7]]

Deutsche Rentenversicherung Bund (Berlin) mit Informationen zum Thema Statusfeststellungsverfahren und den Formularen [8]

Autor

Michael W. Felser ist der auf das Thema "Anfrageverfahren" bzw. "Statusfeststellungsverfahren" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [9] und Betreiber des Portals "Scheinselbstaendigkeit.de" [10] sowie "Statusfeststellungsverfahren.de". Er hat weit über 1000 Selbständige und Unternehmen sachkundig und engagiert durch das Statusprobleme und/oder Statusfeststellungsverfahren begleitet, bundesweit Verfahren vor Sozialgerichten geführt und einige Kinder wieder aus dem Brunnen geholt. Referenzen auf Anfrage.