Kündigungsschutzklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muß die Kündigungsschutzklage drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
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Ein verbreiteter Irrtum besagt, daß eine Kündigung nicht während des Urlaubs oder während der Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) zugehen kann. Die Frist läuft aber, bei Einwurf im Briefkasten durch Postbote oder Bote, auch bei Abwesenheit wegen Urlaub oder sogar Krankenhausaufenthalt an. Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte daher für eine rechtzeitige Klageerhebung Sorge tragen.
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Allerdings kann die verspätete Kenntnisnahme infolge von Abwesenheit in Urlaub oder wegen Krankheit eine nachträgliche Klagezulassung rechtfertigen. Diese muß aber auch binnen 14 Tagen beantragt werden.
  
 
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Häufig, auch von Anwälten, wird übersehen, daß ein Wiedereinstellungsanspruch geltend gemacht werden kann. Auch dieser ist allerdings fristgebunden.
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Am Arbeitsgericht herrscht in erster Instanz kein Anwaltszwang, sie können sich also selbst vertreten. Was wie eine kostengünstige Lösung erscheint, wird allerdings teuer. Denn nur ein Anwalt, und am besten ein guter Anwalt, wird alle Mängel einer Kündigung geltend machen können und dadurch eine hohe Abfindung erreichen.
  
 
== '''Richtiger Anwalt für Kündigungsschutzklage''' ==
 
== '''Richtiger Anwalt für Kündigungsschutzklage''' ==

Aktuelle Version vom 11. Mai 2012, 01:19 Uhr



Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage und Klagefrist

Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muß die Kündigungsschutzklage drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Maßgeblich ist der Eingang der Klage beim Arbeitsgericht. Eine Einlegung per Telefax, auch um 23:59 Uhr, reicht aus. Die Fristberechnung ist einfach: Sie läuft drei Wochen nach dem Tag des Zugangs der Kündigung ab. Ist die Kündigung an einem Mittwoch zugegangen, muß die Klage drei Wochen später am Mittwoch beim Arbeitsgericht eingehen.

Ein verbreiteter Irrtum besagt, daß eine Kündigung nicht während des Urlaubs oder während der Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) zugehen kann. Die Frist läuft aber, bei Einwurf im Briefkasten durch Postbote oder Bote, auch bei Abwesenheit wegen Urlaub oder sogar Krankenhausaufenthalt an. Wer mit einer Kündigung rechnet, sollte daher für eine rechtzeitige Klageerhebung Sorge tragen.

Allerdings kann die verspätete Kenntnisnahme infolge von Abwesenheit in Urlaub oder wegen Krankheit eine nachträgliche Klagezulassung rechtfertigen. Diese muß aber auch binnen 14 Tagen beantragt werden.

Kündigungsschutzklage und Abfindung

Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigung

Kündigungsschutzklage und Wiedereinstellung

Häufig, auch von Anwälten, wird übersehen, daß ein Wiedereinstellungsanspruch geltend gemacht werden kann. Auch dieser ist allerdings fristgebunden.

(...)

Kündigungsschutzklage Ausschlussfrist

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Statistik zur Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage und Anwaltszang

Am Arbeitsgericht herrscht in erster Instanz kein Anwaltszwang, sie können sich also selbst vertreten. Was wie eine kostengünstige Lösung erscheint, wird allerdings teuer. Denn nur ein Anwalt, und am besten ein guter Anwalt, wird alle Mängel einer Kündigung geltend machen können und dadurch eine hohe Abfindung erreichen.

Richtiger Anwalt für Kündigungsschutzklage

Blogbeiträge zur Kündigungsschutzklage

Blogbeiträge:

Kündigung und Klagefrist 24.02.2008 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/kndigung-und-klagefrist/


Kündigungsschutzklage: Nicht für jeden! 21.09.2007 http://www.felser.de/kuendigungsschutzklagede/kndigungsschutzklage-nicht-fr-jeden/

BAG Urteil: Kündigungsschutz für Altbeschäftigte in Kleinbetrieben nach dem KSchG 2004 22.09.2006 http://www.felser.de/aktuelles/bag-urteil-kndigungsschutz-fr-altbeschftigte-in-kleinbetrieben-nach-dem-kschg-2004/

Kündigung: Dreiwochenfrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz ist auch in der Wartezeit nach § 1 KSchG zu beachten 02.11.2006 http://www.felser.de/aktuelles/kndigung-dreiwochenfrist-des-%C2%A7-4-kndigungsschutzgesetz-ist-auch-in-der-wartezeit-nach-%C2%A7-1-kschg-zu-beachten/

BAG zur Kündigung, Schriftform und Probezeit 24.01.2008 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/bag-zur-kndigung-schriftform-und-probezeit/


Kündigungsschutzklage: Statistik 22.09.2007 http://www.felser.de/kuendigungsschutzklagede/kndigungsschutzklage-statistik/


Weiterbeschäftigung 11.12.2007 http://www.felser.de/weiterbeschaeftigungde/weiterbeschftigung/

Weiterbeschäftigung: Ausnahme statt Regel 24.3.2008 http://www.felser.de/weiterbeschaeftigungde/weiterbeschftigung-ausnahme-statt-regel/

Klage auf Weiterbeschäftigung 18.04.2009 http://www.felser.de/weiterbeschaeftigungde/klage-auf-weiterbeschftigung/

Kündigungsschutzklage: “da will ich aber nicht wieder hin…” 21.08.2008 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/kndigungsschutzklage-da-will-ich-aber-nicht-wieder-hin/

Klage auf Wiedereinstellung 20.04.2009 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/klage-auf-wiedereinstellung/


Haftungsfallen bei der Kündigungsschutzklage 23.11.2007 http://www.felser.de/kuendigungsschutzklagede/haftungsfallen-bei-der-kndigungsschutzklage/

Risiko Kündigungsschutzklage 14.11.2007 http://www.felser.de/kuendigungsschutzklagede/risiko-kndigungsschutzklage/

Kündigungsschutzverfahren – kann ich auch … 30.03.2008 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/kndigungsschutzverfahren-kann-ich-auch/

Achtung Verfallfrist 8.07.2008 http://www.felser.de/arbeitsgerichtde/achtung-verfallfrist/


Nicht ohne Abfindung 28.05.2008 http://www.felser.de/abfindungcom/nicht-ohne-abfindung/

Höhe der Abfindung 10.05.2009 http://www.felser.de/abfindungcom/hhe-der-abfindung/

Höhe der üblichen Abfindung 12000 Euro? 11.08.2009 http://www.felser.de/abfindungcom/hhe-der-blichen-abfindung-12000-euro/

Klage gegen Kündigung erhöht Chance auf Abfindung deutlich 02.03.2009 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/klage-gegen-kndigung-erhht-chance-auf-abfindung-deutlich/

BSG – Urteil: Abfindung wird auf Hartz IV angerechnet 4.03.2009 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/bsg-urteil-abfindung-wird-auf-hartz-iv-angerechnet/

Klage vor dem Arbeitsgericht 07.09.2008 http://www.felser.de/arbeitsgerichtde/klage-vor-dem-arbeitsgericht/

Kündigungsschutzklage: Kosten einer Klage gegen die Kündigung 21.09.2008 http://www.felser.de/kuendigungsschutzklagede/kndigungsschutzklage-kosten-einer-klage-gegen-die-kndigung/


Kündigung – was tun? Ruhe bewahren, Checkliste beachten 22.09.2007 http://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/kndigung-was-tun-ruhe-bewahren-checkliste-beachten/

Schlampiges Brancheninfo rettet Kündigungsschutzklage – LAG Köln zur nachträglichen Klagezulassung

http://www.felser.de/aktuelles/schlampiges-brancheninfo-rettet-kndigungsschutzklage-lag-kln-zur-nachtrglichen-klagezulassung/

BAG: Kein formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage 07.09.2007 http://www.felser.de/kuendigungsschutzklagede/bag-kein-formularmiger-verzicht-auf-kndigungsschutzklage/

Haftungsfalle Kündigungsschutzklage

Beim Kündigungsschreiben lauern zahlreiche Fallen für juristische Laien. Eine unwirksame Kündigung kann teuer werden. Was drin stehen muss im Kündigungsschreiben, lesen Sie unter Kündigungsschreiben.

Ziehen Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt zu Rate, der tatsächlich überwiegend im Arbeitsrecht tätig ist. Das Arbeitsrecht ist ein eigenes, ständigem Wechsel unterworfenes Rechtsgebiet und die Führung eines Kündigungsschutzprozesses setzt nicht nur gute Kenntnisse des Kündigungsrechts voraus, sondern auch Verhandlungsgeschick und Erfahrung. Ein mit Kündigungschutzprozessen erfahrener Anwalt holt regelmäßig deutlich mehr an Abfindung aus dem gleichen Fall heraus als z.B. der Scheidungsanwalt. Das können mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen. Und wenn Sie keine Abfindung, sondern eine Weiterbeschäftigung anstreben, besteht erst recht Anlass dazu, einen Spezialisten aufzusuchen.

Die Qualifikationsangaben bei Anwaltssuchdiensten (im Internet oder per Telefon) beruhen auf Selbsteinschätzungen der Rechtsanwälte. Dies gilt zwar nicht für den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Die Anforderungen an die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt sind aber leider auch nach der neuen Berufsordnung (BORA) nicht sehr hoch (Nachweis des Besuchs eines dreiwöchigen Lehrgangs mit Abschlussklausur und die Bearbeitung von 100 Arbeitsrechtsfällen in 3 Jahren). Selbst der Bundesgerichtshof stellt dazu fest: „Der Gesetzgeber hat die Schwelle für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ersichtlich nicht sehr hoch ansetzen wollen (vgl. BT-Drucks. 12/1710, S. 8).“ (so der BGH vom 18.11.1996 – AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307). Informieren Sie sich daher darüber, ob der Anwalt tatsächlich überwiegend im Arbeitsrecht tätig ist.

Scheuen Sie sich auch nicht, nach Fallzahlen zu fragen. Was bei Ärzten ein selbstverständliches und qualitätssicherndes Kriterium ist, muss auch bei Anwälten selbstverständlich werden.


'Rechtsgrundlagen der Kündigungsschutzklage

§ 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Wichtige Urteile zum Thema Kündigungsschutzklage

Kosten Kündigungsschutzklage

http://www.felser.de/arbeitsgerichtde/kosten-eines-arbeitsgerichtsprozesses/


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Weblinks

Kündigungsschutzgesetz - amtlicher Gesetzestext [4]

§ 4 KSchG - Klagefrist für die Kündigungsschutzklage (amtlicher Gesetzestext)[5]

Muster einer Kündigungsschutzklage [6]

Kündigungsschuzklage online von Kuendigung.de [7]

Kuendigung.de: Das größte deutsche Rechtsportal zum Thema "Kündigung" und "Kündigungsfrist" via Juracity - Recht für Alle! (empfohlen von Süddeutscher Zeitung, Ver.di, FAZ, DGB u.a.)[8]

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Interviews

Süddeutsche Zeitung vom 6.5.2012: Kündigungsklagen: Bienenstich und andere Bagatellen - Vieles ist Ermessenssache Ein Beitrag von Ina Reinsch von mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser [9]

T-Online vom 28.10.2011: Kündigungsschutz - schön wär’s Ein Beitrag von dpa/T-Online Mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Felser [10]

Biallo.de vom 30.05.2010: Kündigung: Nur drei Wochen Zeit zur Klage vor Gericht Von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von RA Axel Willmann [11]

Merkur Online vom 26.9.2009: Arbeitsrecht: Kündigung – Was man tun kann Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt Axel Willmann [12]

Bild.de Kündigungsserie Teil 2 vom 28.07.2009: So reagieren Sie auf Ihre Kündigung - Wichtige Tipps zur Kündigung von Kuendigung.de-Experten Beitrag von Guido Rosenbaum mit Tipps und Interviewstrecke von Rechtsanwalt Michael W. Felser [13]

Focus Money vom 10.06.2009: Arbeitsrecht - Eine Frage der Einstellung. In der Wirtschaftskrise zittern Arbeitnehmer um ihren Job – fatale Irrtümer von Abfindung bis Zeugnis Von FOCUS-MONEY-Redakteurin Martina Simon mit Interview Rechtsanwalt Felser [14]

Karriere.de (Handelsblatt und Wirtschaftswoche) vom 01.11.2006: Abfindung: Der Kampf gegen die Kündigung Ein Beitrag von Melanie Rübatsch mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser [15]

Süddeutsche Zeitung vom 16.11.2005: „Abfindung – Nein Danke! Entlassene können Stelle vor Gericht retten“ Mit Interview Rechtsanwalt Felser [16]

DGB Reihe Profil 05 September 2005: Mit Interview Rechtsanwalt Felser zum Thema: „Erfolgreiche Kündigungsschutzklage“

Süddeutsche Zeitung vom 20.5.2005: "Lieber arbeiten als kassieren. Wer nach der Kündigung keine Abfindung akzeptieren will, kann auch auf Weiterbeschäftigung klagen." Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser[17]

Bild & T-Online vom 13.4.2005: "Entlassen – und wie geht's jetzt weiter? Ihr SOS-Plan bei Kündigung" Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser [18]

Süddeutsche Zeitung vom 14.1.2004: "Find mich ab! Von Kündigungen und Abfindungen: Welche Summe Geschasste erwarten können und wann sich eine Klage lohnt." Mit Zitaten von Rechtsanwalt Felser [19]

Süddeutsche Zeitung vom 07.01.2004: Arbeitsrecht 2004 Der Schutz vor willkürlichen Entlassungen bleibt. Für Betriebe mit weniger als 10,5 Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht mehr. Von Von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser

Autor

Michael W. Felser ist der auf das Kündigungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [20] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [21] sowie der Themendomain Kuendigung.de [22]. Gemeinsam mit der Arbeitsrichterin Lore Seidel hat den Ratgeber "Kündigung - was tun?" geschrieben. Er hat mehrere tausend Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung beraten und vertreten. Betriebsräte berät er im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG und bei Massenentlassungen als Berater und Sachverständiger im Rahmen von Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan.