Verdachtskündigung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses alleine aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder einer Straftat (sog. Verdachtskündigung) ist in Deutschland zulässig. | ||
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+ | Die Verdachtskündigung ist nicht unumstritten. Auch wenn die Arbeitsgerichte die Verdachtskündigung durch verschiedene Vorgaben strengen Regeln unterwerfen, widerspricht die Verdachtskündigung dem aus dem Strafrecht bekannten Prinzip der Unschuldvermutung. Begründet wird die Zulässigkeit damit, daß im Arbeitsverhältnis das notwendige Vertrauensverhältnis auch bereits durch den Verdacht einer Pflichtverletzung oder Straftat zu Lasten des Arbeitgebers so gestört sein kann, daß eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden könne. | ||
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2012, 18:33 Uhr
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses alleine aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder einer Straftat (sog. Verdachtskündigung) ist in Deutschland zulässig.
Voraussetzungen
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Kritik
Die Verdachtskündigung ist nicht unumstritten. Auch wenn die Arbeitsgerichte die Verdachtskündigung durch verschiedene Vorgaben strengen Regeln unterwerfen, widerspricht die Verdachtskündigung dem aus dem Strafrecht bekannten Prinzip der Unschuldvermutung. Begründet wird die Zulässigkeit damit, daß im Arbeitsverhältnis das notwendige Vertrauensverhältnis auch bereits durch den Verdacht einer Pflichtverletzung oder Straftat zu Lasten des Arbeitgebers so gestört sein kann, daß eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden könne.
Wichtige Urteile / Fälle
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