Betriebsrente Foveruka Ford: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | (1) Profits - Magazin der Sparkassen Finanzgruppe, Heft 1/2012 S. 14 ff.: Eindeutige Ziele: Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarungen. Ein Beitrag von Susanne Widrat mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [http://io-business.de/wp-content/uploads/2011/05/Eindeutige_Ziele.pdf] | ||
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+ | (2) Focus Money Heft Nr. 26 vom 18. Juni 2003: Interview mit Anwalt Felser zum Thema "Management: Wie Mitarbeitergespräche nd Zielvorgaben Motivation und Effizienz steigern" [http://www.felser.de/felser/download/FMZielV.pdf] | ||
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+ | (1) Erfolgsbeteiligung.de [http://www.erfolgsbeteiligung.de/]: Aktuelles rund um das Thema "Erfolgsbeteiligung" und "Zielvereinbarung" von Juracity - Recht für Alle! | ||
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+ | (2) Zielvereinbarung.net [http://www.zielvereinbarung.net]: Webseite des Autors zum Thema "Zielvereinbarung" | ||
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+ | (3) Zielvereinbarung.org [http://zielvereinbarungen.org/]: Webseite der Unternehmensberatung I.O. BUSINESS® Unternehmensberatung und Training. | ||
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+ | Michael W. Felser ist der auf das Thema "Zielvereinbarung" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [http://www.felser.de] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!". Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte sachkundig bei Problemen in Rahmen einer "Zielvereinbarung" beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei Betriebsvereinbarungen zum Thema "Zielvereinbarung". Referenzen auf Anfrage. |
Version vom 14. April 2012, 14:30 Uhr
Betriebsrente von Ford (Foveruka e.V.)
Inhaltsverzeichnis
Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente von Ford durch die Foveruka
Rechtsanwalt Felser hat 2002 das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten für einen Mitarbeiter der Ford AG erreicht.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom ...2002
Die Klage gegen die Foveruka e.V., den Träger der betrieblichen Altersversorgung bei Ford, hatte zum Anlaß, dass Arbeiter bei längerer Betriebszugehörigkeit im Vergleich zu den Angestellten immer geringere Betriebsrentenansprüche erwerben. Während Ford / Visteon / Foveruka den Angestellten nach 10 Jahren 1 % bei der Betriebsrente gutschreiben, sind es bei den Arbeitern (Gewerbliche Arbeitnehmer) nur 0,37 %. Das kann bei der Betriebsrente mehrere hundert Euro Unterschied ausmachen. Mandanten von Rechtsanwalt Felser klagen derzeit die Differenz bei der Betriebsrente vor dem Arbeitsgericht Köln ein.
Trotz des Urteils im Jahre 2002 hat die Foveruka diese Praxis nämlich nicht geändert, sondern beibehalten, nach dem Motto: wer nicht klagt, bekommt auch nicht mehr.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.2.2010
Am 16.2.2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Praxis von Foveruka erneut für rechtswidrig erklärt und das von Rechtsanwalt Felser erstrittene Grundsatzurteil aus dem Jahre 2002 bestätigt:
“ Der bloße Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten rechtfertigt eine Ungleichbehandlung im Arbeitsverhältnis nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn damit an Unterschiede angeknüpft wird, die eine derartige Ungleichbehandlung rechtfertigen. Dabei ist das Ziel, Unterschiede im durch die gesetzliche Rentenversicherung erreichten Versorgungsgrad auszugleichen, legitim. Damit die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, müssen die unterschiedlichen Versorgungsgrade für die Gruppen tatsächlich bezeichnend sein. Dabei kommt es nicht auf Durchschnittsberechnungen an. Entscheidend ist, ob die Gruppen hinsichtlich des Versorgungsgrades in sich ausreichend homogen und im Vergleich zueinander unterschiedlich sind.
Fehlt es an einer Rechtfertigung für eine schlechtere Behandlung von Arbeitern, steht diesen für Beschäftigungszeiten ab dem 1. Juli 1993 im Wege der Angleichung nach oben dieselbe Leistung zu wie Angestellten. Für Zeiträume vorher besteht Vertrauensschutz, da auch gesetzliche Regelungen an den bloßen Statusunterschied anknüpften. Die Angleichung nach oben ist im Betriebsrentenrecht auch geboten, wenn die Ungleichbehandlung aufgrund einer Betriebsvereinbarung erfolgte. Der Anspruch richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegen eine konzernübergreifende Gruppenunterstützungskasse, wenn der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten gehört.
Nach diesen Grundsätzen hatte die Klage eines früher bei einem Automobilhersteller als Arbeiter beschäftigten Betriebsrentners vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts ebenso Erfolg wie im Wesentlichen auch in den Vorinstanzen.
So die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09
Überprüfung der Ford / Visteon Betriebsrente
Lassen Sie sich Ihre Betriebsrente als Arbeiter ausrechnen und mit der Rente vergleichen, die Sie bei einer Gleichbehandlung mit Angestellten von Ford / Visteon von der Rentnergesellschaft Foveruka bekommen würden. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Felser, der mehrere Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Köln und Bundesarbeitsgericht betreut und das Grundsatzurteil aus dem Jahre 2002 erstritten hat.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter 02232/945040-10.
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – einen Bescheid über die Betriebsrente mit, einen Nachweis über die Höhe der aktuellen gesetzlichen Rente und ihren Arbeitsvertrag und ggf. Aufhebungsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen von Ford bzw. Visteon.
Interviews
(1) Profits - Magazin der Sparkassen Finanzgruppe, Heft 1/2012 S. 14 ff.: Eindeutige Ziele: Mitarbeitergespräch und Zielvereinbarungen. Ein Beitrag von Susanne Widrat mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [1]
(2) Focus Money Heft Nr. 26 vom 18. Juni 2003: Interview mit Anwalt Felser zum Thema "Management: Wie Mitarbeitergespräche nd Zielvorgaben Motivation und Effizienz steigern" [2]
Weblinks
(1) Erfolgsbeteiligung.de [3]: Aktuelles rund um das Thema "Erfolgsbeteiligung" und "Zielvereinbarung" von Juracity - Recht für Alle!
(2) Zielvereinbarung.net [4]: Webseite des Autors zum Thema "Zielvereinbarung"
(3) Zielvereinbarung.org [5]: Webseite der Unternehmensberatung I.O. BUSINESS® Unternehmensberatung und Training.
Autor
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Zielvereinbarung" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [6] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!". Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte sachkundig bei Problemen in Rahmen einer "Zielvereinbarung" beraten und vertreten. Betriebsräte berät er als Sachverständiger bei Betriebsvereinbarungen zum Thema "Zielvereinbarung". Referenzen auf Anfrage.