Schweinegrippe: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. April 2012, 14:56 Uhr

Schweinegrippe und Arbeitsplatz Ihre Rechte im Arbeitsrecht bei einer Pandemie


Die Schweinegrippe macht jetzt auch nach den Diskussionen um die wirkliche Gefährlichkeit und die Sinnhaftigkeit und Unbedenklichkeit einer Impfung im Arbeitsrecht von sich reden. Wie immer, gibt es hier in Details unterschiedliche Sichtweisen, je nachdem, ob der Autor der Arbeitgeberseite oder der Arbeitnehmerseite näher steht.

Einen Beitrag, der sich an der Rechtsprechung orientiert, finden Sie in der Sozialen Sicherheit, einer Fachzeitschrift des Bund-Verlages.

Die „Schweinegrippe“ und ihre möglichen Folgen im Job Antworten auf wichtige sozial- und arbeitsrechtliche Fragen Von Michael Felser und Rolf Winkel

Einleitung:

Die hoch ansteckende „Schweinegrippe“ breitet sich weltweit aus. Zwar sind die bisherigen Auswirkungen in Deutschland (noch) relativ milde. Anders als in anderen Ländern gab es hier bei gesundheitlich vorbelasteten Patienten noch keine Toten. Allerdings werden zunehmend Warnungen laut, dass es im Zuge einer zweiten Erkrankungswelle im Herbst und Winter auch hier zu wesentlich schwereren Symptomen kommen könnte. Auf jeden Fall werde sich die Influenza weiter ausbreiten. Dabei ist es durchaus möglich, dass bald ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer direkt oder indirekt von der Krankheit betroffen ist. Die Soziale Sicherheit geht im Folgenden auf die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Fragen ein, die sich in diesem Zusammenhang ergeben. Was bisher kaum bekannt ist: Auch bei einer Pandemie kann Kurzarbeit eingeführt werden.

Inhalt des Beitrags:

Wenn Angehörige erkrankt sind

Ein Angehöriger, mit dem man zusammenlebt, ist an Schweinegrippe erkrankt. Man selbst fühlt sich aber noch fit. Ist dann Quarantäne angesagt?

Kranke Angehörige sind also kein Grund, um selbst nicht zu Arbeit zu gehen?

Was gilt für berufstätige Eltern, wenn ihre Kinder erkranken?

Was gilt, wenn das eigene Kind zwar selbst nicht krank ist, der Kindergarten oder die Schule jedoch wegen Schweinegrippe geschlossen ist?


Wenn man selbst (möglicherweise) erkrankt ist

Was sollen diejenigen tun, die bei sich Grippe-Symptome feststellen?

Kann ein Arbeitgeber Beschäftigte mit „verdächtigen“ Symptomen nach Hause schicken?

Darf ein Arbeitgebern von Beschäftigten eine ärztliche „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangen?

Gelten für Schwangere besondere Regeln?


Wenn eine „abstrakte“ Gefährdung vorliegt

Darf ein Arbeitgeber Urlaubs-Rückkehrer aus Risiko-Gebieten auffordern, ihren Urlaub zu verlängern – bis klar ist, dass sie nicht infiziert sind?

Was gilt für Arbeitnehmer, die mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren. Dürfen sie zu Hause bleiben, weil das Infektionsrisiko im öffentlichen Nahverkehr hoch ist?

Wenn die Arbeit wegen der Influenza ausfällt

Können Firmen in der heißen Phase der Grippewelle Zwangsurlaub anordnen?

Falls es doch zum (kurzfristigen) Betriebsurlaub kommt: Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer bereits seinen Urlaub voll aufgebraucht hat?

Was ist, wenn der Urlaub bereits zu einem Termin außerhalb der angesetzten Betriebsferien verplant ist?

Was gilt, wenn Arbeitnehmer während des angesetzten Betriebsurlaubs erkranken?

Kann bei einer Pandemie Kurzarbeit eingeführt werden?

Müssen Gesunde die Aufgaben von Kollegen übernehmen, die wegen Schweinegrippe ausgefallen sind?

Muss solche Mehrarbeit tatsächlich gemacht werden?

Muss bei Arbeitsausfällen wegen Grippe später nachgearbeitet werden?


Wenn es um die Vorbeugung geht

Dürfen Firmen im Zusammenhang mit der neuen Grippe Verhaltenskataloge für Arbeitnehmer aufstellen?

Müssen sich Arbeitnehmer an solche Regeln halten?

Kann auch das Tragen eines Mundschutzes vorgeschrieben werden?

Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer sich nicht an den Verhaltenskatalog hält?

Darf der Arbeitgeber auch eine Grippeschutzimpfung anordnen?

Gibt’s von dieser Regel auch Ausnahmen?

Und wenn im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag eine Impfpflicht vorgesehen ist?

Können Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen gegen Grippe anordnen oder bei Grippeverdacht einen Termin beim Betriebsarzt vorschreiben?

Kann der Arbeitgeber auch Heimarbeit anordnen?

Fachbeitrag:

Die »Schweinegrippe« und ihre möglichen Folgen im Job Antworten auf wichtige sozial- und arbeitsrechtliche Fragen von Michael Felser und Rolf Winkel Soziale Sicherheit, 2009, Seite S. 302ff. Leseprobe >>>

Rolf Winkel ist verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit", Journalist und Autor zahlreicher Ratgeber wie "111 Tipps für Arbeitslose" u.v.m.