Kündigung wegen Facebook: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, | + | Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2011 Aktenzeichen 9 Sa 110/11: Unangemessene Kritik auf Facebook kann zwar eine Kündigung nicht, aber doch einen Auflösungsantrag gegen Zahlung einer Abfindung rechtfertigen. |
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Version vom 2. Mai 2012, 01:40 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Kündigung wegen Facebook am Arbeitsplatz
Kündigung wegen Kritik auf Facebook
Kündigung wegen Facebook während Arbeitsunfähigkeit
Kündigung wegen Facebook im Ausland
Urteile zum Thema Kündigung wegen Facebook
Arbeitsgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 21.03.2012 Aktenzeichen 1 Ca 148/11: Kündigung wegen "Gefällt mir" Button zu Kritik auf Facebook ist unwirksam.
Bayerischer VGH vom 29.02.2012, Az. 12 C 12.264: Prozesskostenhilfe ist bei Kündigung während der Schwangerschaft wegen Kritik auf Facebook zu gewähren. [1]
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2011 Aktenzeichen 9 Sa 110/11: Unangemessene Kritik auf Facebook kann zwar eine Kündigung nicht, aber doch einen Auflösungsantrag gegen Zahlung einer Abfindung rechtfertigen.
Weblinks
Blogbeitrag: Kündigung wegen Kritik am Arbeitgeber auf Facebook [2]
Interviews
Radio Erft vom 5.4.2012: Facebook am Arbeitsplatz Interview von Christian Giese-Kesseler mit Rechtsanwalt Michael W. Felser
Bild.de vom 28.03.2012: Arbeitgeber in den USA Facebook-Passwort von Bewerbern gefordert! Von MATTHIAS BANNERT Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Michael W. Felser [3]
Autor
Michael W. Felser ist der auf das Thema "Kündigung" spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [4] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [5] sowie der Themendomain Kuendigung.de [6]. Er hat zahlreiche Arbeitnehmer sachkundig und geschickt vor und nach einer Kündigung beraten und vertreten.