AT-Angestellter

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AT-Angestellter (aussertariflicher Angestellter)

Der AT-Angestellte ist vom Tarifangestellten und vom ÜT-Angestellten zu unterscheiden. Für Tarifangestellte gilt entweder kraft Allgemeinverbindlichkeit des Branchentarifwerks, beiderseitiger Tarifbindung oder kraft Bezugnahme auf den Tarifvertrag das jeweilige Tarifwerk. ÜT Angestellte sind Angestellte, die ohne AT-Angestellte zu sein, übertariflich bezahlt werden.

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