Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Aus Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon
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Betriebsrente von Ford (Foveruka e.V.)

Die Betriebsrente bei dem Automobilhersteller Ford (und dem Automobilzulieferer Visteon), einem der größten Arbeitgeber in Köln, wird durch das Versorgungswerk der Foveruka e.V. verwaltet. Die Betriebsrente bei Ford beruht auf verschiedenen Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat der Ford Werke, die im Laufe der Zeit Verschlechterungen erfahren haben. Der Automobilzulieferer Visteon mit Standorten in Kerpen und Düren war ursprünglich ein Teil der Ford Werke und wurde ... ausgegliedert. Deshalb haben viele Arbeiter und Angestellte von Visteon ebenfalls Anspruch auf eine Betriebsrente der Foveruka.

Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Betriebsrente von Ford durch die Foveruka

Rechtsanwalt Felser hat 2002 das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten für einen Mitarbeiter der Ford Werke Köln erreicht. Bereits 1999 hatte er eine angeblich gewerbliche Arbeitnehmerin wegen der Ungleichbehandlung durch die Foveruka erfolgreich vertreten, durch einen Vergleich "in letzter Minute" wurde das bereits tenorierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts jedoch nicht veröffentlicht.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.2002 Aktenzeichen 3 AZR 3/02

Die Klage gegen die Foveruka e.V., den in Köln ansässigen Träger der betrieblichen Altersversorgung bei Ford, hatte zum Anlaß, dass Arbeiter bei längerer Betriebszugehörigkeit im Vergleich zu den Angestellten immer geringere Betriebsrentenansprüche erwerben. Während Ford / Visteon / Foveruka den Angestellten nach 10 Jahren 1 % bei der Betriebsrente gutschreiben, sind es bei den Arbeitern (den gewerblichen Arbeitnehmern überwiegend in der Produktion) nur 0,37 %. Das kann bei der Betriebsrente mehrere hundert Euro Unterschied ausmachen. Mandanten von Rechtsanwalt Felser klagen bis heute die Differenz bei der Betriebsrente vor dem Arbeitsgericht Köln ein.

Trotz des Urteils im Jahre 2002 hat die Foveruka die rechtswidrige Praxis nämlich nicht sofort geändert, sondern lange Jahre beibehalten, nach dem Motto: wer nicht klagt, bekommt auch nichts. Die Foveruka konnte so Millionen an Nachzahlungen sparen, weil jedes Jahr die Nachzahlungen, die älter als drei Jahre waren, verjährten. Betriebsrentner von Ford verschenkten so mehrstellige Millionebeträge, weil sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht haben.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.2.2010 Aktenzeichen 3 AZR 216/09

Am 16.2.2010 hat das Bundesarbeitsgericht die Praxis von Foveruka erneut für rechtswidrig erklärt und das von Rechtsanwalt Felser erstrittene Grundsatzurteil aus dem Jahre 2002 mit den Worten bestätigt:

"Der bloße Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten rechtfertigt eine Ungleichbehandlung im Arbeitsverhältnis nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn damit an Unterschiede angeknüpft wird, die eine derartige Ungleichbehandlung rechtfertigen. Dabei ist das Ziel, Unterschiede im durch die gesetzliche Rentenversicherung erreichten Versorgungsgrad auszugleichen, legitim. Damit die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, müssen die unterschiedlichen Versorgungsgrade für die Gruppen tatsächlich bezeichnend sein. Dabei kommt es nicht auf Durchschnittsberechnungen an. Entscheidend ist, ob die Gruppen hinsichtlich des Versorgungsgrades in sich ausreichend homogen und im Vergleich zueinander unterschiedlich sind.

Fehlt es an einer Rechtfertigung für eine schlechtere Behandlung von Arbeitern, steht diesen für Beschäftigungszeiten ab dem 1. Juli 1993 im Wege der Angleichung nach oben dieselbe Leistung zu wie Angestellten. Für Zeiträume vorher besteht Vertrauensschutz, da auch gesetzliche Regelungen an den bloßen Statusunterschied anknüpften. Die Angleichung nach oben ist im Betriebsrentenrecht auch geboten, wenn die Ungleichbehandlung aufgrund einer Betriebsvereinbarung erfolgte. Der Anspruch richtet sich nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegen eine konzernübergreifende Gruppenunterstützungskasse, wenn der Arbeitnehmer zum Kreis der Begünstigten gehört.

Nach diesen Grundsätzen hatte die Klage eines früher bei einem Automobilhersteller als Arbeiter beschäftigten Betriebsrentners vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts ebenso Erfolg wie im Wesentlichen auch in den Vorinstanzen.

So die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09

Erst nach diesem Urteil ging Ford bzw. die Foveruka dazu über, die Betriebsrenten neu zu berechnen.

Überprüfung eines nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristeten Arbeitsvertrages

Wenn Sie als Wissenschaftler einen auslaufenden befristeten Arbeitsvertrag überprüfen lassen wollen oder einen aktuell durch die Hochschule vorgelegten neuen befristeten Arbeitsvertrag nach dem WissZeitVG vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter 02232/945040-10 mit Herrn Rechtsanwalt Felser.

Bitte bringen Sie die bisherigen befristeten Arbeitsverträge und den letzten Arbeitsvertrag bzw. den aktuell vorgelegten befristeten Arbeitsvertrag zur Besprechung mit.

Urteile zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Gesetzestexte

(1) Wissenschaftszeitvertragsgesetz

(2) Teilzeitbefristungsgesetz


Interviews

(1) WDR Markt (TV) vom 05.09.2011: Betriebsrente: Nachrechnen lohnt. Ein Beitrag von Dr. Frauke Steffens mit Interview Rechtsanwalt Michael W. Felser (Aufzeichnung aus der Kanzlei). Infos und Video auf den Seiten des WDR Fernsehens.[1]

(2) Ihre Vorsorge.de vom 27.1.2010: Jobverlust und Betriebsrente. Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten Rechtsanwalt Axel Willmann (Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte).[2]

(3) Rheinische Post vom 12.10.2009: Die Betriebsrente sicher machen. Ratgeber Was wird bei Jobverlust aus der betrieblichen Vorsorge? Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt Axel Willmann (Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte).[3]

(4) Rheinische Post vom 25.06.2007: Private Renten und Job-Wechsel - Firmen müssen Verluste zahlen. Ein Beitrag von Rolf Winkel zum Zillmerungsurteil des LAG München mit Interviewzitat von Rechtsanwalt Michael W. Felser.[4]

Weblinks

(1) S 16 BetrAVG (Anpassungsüberprüfung) im Wortlauf via Bundesgesetze (amtlicher Text)[5]

(2) Das gesamte Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) via Bundesgesetze[6]

Autor

Michael W. Felser ist der auf das Thema "Hochschularbeitsrecht" und "Befristung" auch nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz spezialisierte Rechtsanwalt in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [7] und Betreiber des Portals "Juracity - Recht für Alle!". Er hat zahlreiche Arbeitnehmer und Führungskräfte bei der Entfristung und vor dem Abschluß eines neuen befristeten Arbeitsvertrags beraten und vertreten. Betriebsräte u.a. bei der Max-Planck-Gesellschaft berät und schult er. Ebenso zahlreiche Personalräte aus dem Hochschulbereich. Referenzen auf Anfrage.