Elternunterhalt
Inhaltsverzeichnis
Elternunterhalt
Immer mehr Eltern werden pflegebedürftig. Häufig reichen Rente und das Ersparte nicht aus, um die immensen Pflegekosten aufzubringen. Deshalb springt der Staat ein. Allerdings versuchen die Behörden, die Vorleistung bei den Kindern und Angehörigen im Wege des Regresses zurückzufordern.
Die Rechtslage ist kompliziert, neue Urteile verunsichern die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Kompetenter Rechtsrat tut not.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz von Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser ist anerkannte Expertin für das Thema Elternunterhalt.
Interviews zum Elternunterhalt
Neue Osnabrücker Zeitung vom 17.02.2014: BGH über Unterhalt für Eltern: Nur betuchte Kinder müssen zahlen. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz[1]
Ihre Vorsorge vom 17.02.2014: Faktencheck: Pflegekosten-Urteil - Eine merkwürdige Debatte. Der Sohn muss Pflegekosten übernehmen, obwohl der Vater sämtlichen Kontakt abgebrochen hat. Das BGH-Urteil hat hohe Wellen geschlagen. Doch die Aufregung geht komplett an der Realität vorbei. Von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz[2]
Verbraucherportal Biallo vom 13.2.2014: Pflegekosten der Eltern: Meist werden Kinder nicht zur Kasse gebeten. Von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz[3]
Kölner Express vom 11.04.2012: Finanznot im Pflegefall. Wenn Kinder für ihre Eltern haften müssen? Von DR.SIEGLINDE NEUMANN mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz[4]
Biallo.de vom 23.12.2011: Unterhalt - Wann müssen Kinder für Eltern im Pflegeheim zahlen? Ein Beitrag von Rolf Winkel mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.[5]
Kölner Express vom 07.12.2010: Finanznot durch Heimkosten. Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen? Von SIEGLINDE NEUMANN mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz[6]
Hörzu vom 09.11.2010: Kinder haften für ihre Eltern - Wie viel zahlen Kinder für die Pflege der Eltern? Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.[7]
Rheinische Post vom 02.02.2010: Mehr Erbe für die Pflege. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.[8]
Ihre Vorsorge.de: Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen - Auch vernachlässigte Kinder müssen später für den Unterhalt der Eltern aufkommen – doch ihnen muss ein "angemessener" Selbstbehalt bleiben. Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.[9]
Rheinische Post: Pflegekosten: Das sollten Sie wissen. 14 Fragen und Antworten zum Elternunterhalt. Von Fachanwältin Eva Gerz beantwortet.[10]
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.12.2006: Achtung, Kinder haften für ihre Eltern! Immer mehr Kinder sollen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen / Doch wer richtig informiert ist, kann dies oft verhindern. Mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz.
Rheinische Post vom 12.12.2006: Rechte und Pflichten: Wenn Eltern ins Heim müssen. Über die Rechte und Pflichten der Kinder sprach Dr. Antje Hönig mit Eva Gerz, Fachanwältin für Familienrecht in der Brühler Kanzlei Felser.[11]
Hamburger Abendblatt vom 21.10.2006: Unterhalt Neue Gerichtsurteile schränken Zugriff des Staates ein. Wann Kinder für ihre Eltern zahlen müssen. Weniger Rente, mehr Pflegefälle: Doch das Einkommen des Nachwuchses ist weitgehend geschützt. Die genauen Regeln. Mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz [12]
Frankfurter Rundschau vom 10.08.2006: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Gerz zur aktuellen Pofalla Diskussion: Hintergrund: Der Staat muss zahlen - Rechtslage beim Unterhalt [13]
Passauer Neue Presse vom 5. Mai 2006: Auszug aus Hotel Mama: Amt redet mit - Jugendliche mit Arbeitslosengeld (ALG) II brauchen Genehmigung der zuständigen Ämter
IGBCE KOMPAKT Heft Mai 2005 mit Interviewzitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema „Wenn Eltern im Heim leben – Kinder müssen manchmal zahlen“.
Süddeutsche Zeitung vom 1.09.2004: Artikel mit Zitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema: "Unterhalt für die Eltern - Kinder zur Kasse".[14]
Rheinische Post vom 6.07.2004: Artikel mit Zitaten von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema "Wer zahlt für die Pflege" zum Thema Unterhalt für die Eltern.
Frankfurter Rundschau vom 11.06.2004: Artikel mit Interview von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema Unterhalt.
Thüringer Allgemeine vom 1.06.2004: Artikel mit Interview von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz zum Thema "Eltern- Unterhalt prüfen - wer übernimmt die Kosten wenn Eltern im Pflegeheim leben müssen. [15]
Weblinks zum Elternunterhalt
Viele weitere Infos erhalten Sie unter http://www.unterhaltsratgeber.de.
Urteile des BGH und anderer Gerichte finden Sie auch auf unseren Kanzleiseiten unter >> Familienrecht aktuell[16]
Autor
Eva Gerz ist die auf das Thema "Elternunterhalt" spezialisierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Köln/Brühl [17] in Brühl und Köln. Sie ist Expertin auf der Themendomain Unterhaltsratgeber.de [18] des Portals "Juracity - Recht für Alle!" [19]. Sie hat zahlreiche Familien bei Problemen beim Elternunterhalt und Sozialhilferegreß beraten und vertreten. In zahlreichen Interviews hat Sie Ihren Rat zum Thema Elternunterhalt weitergeben.