Dienstwagen

Aus Rechtsanwälte Felser - Rechtslexikon
Version vom 2. Oktober 2012, 17:20 Uhr von Mwf (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== '''Dienstwagen - Allgemeines''' == Engl./neudeutsch: Die Stellung von Dienstwagen durch den Arbeitgeber kann verschiedene Motive haben, zum einen die Kost…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dienstwagen - Allgemeines

Engl./neudeutsch:

Die Stellung von Dienstwagen durch den Arbeitgeber kann verschiedene Motive haben, zum einen die Kosteneinsparung und/oder die Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung.

Häufig wird im Rahmen des "War for talents" als Anreiz für eine Bewerbung und/oder den Verbleib im Unternehmen eine private Nutzung ermöglicht.

Die konkreten Nutzungsbedingungen für den Dienstwagen werden im Arbeitsvertrag und/oder unternehmensweit geltenden Regelungen ("Car Policies" geregelt.