Mandantenzufriedenheit

Wir sind erst zufrieden, wenn unsere Mandanten zufrieden sind.

Testimonials von Mandanten: Die schönsten Komplimente und Empfehlungen

Mandanten empfehlen uns gerne weiter und bewerten uns gut (u.a. auf Google Places und auf GULP, einem bekannten Freiberuflerportal). Insbesondere die Bewertung auf GULP ist – da nicht manipulierbar – besonders aussagekräftig: Dort können nur Mitglieder des Freiberuflernetzwerks Anwälte bewerten, anonyme Bewertungen gibt es daher nicht.

Langjährige Mandatsbeziehungen zu Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen und Gewerkschaften bestätigen uns, daß unser Bemühungen um kontinuierliche „gute Arbeit“ auch durch einen entsprechenden Ruf anerkannt werden.

Das zweitschönste Kompliment kommt von Gegnern. Ein guter Teil unserer Mandanten im Arbeitsrecht sind Mitarbeiter aus dem Personalwesen – wenn es sie persönlich betrifft. Dort genießen wir als Gegner ganz offenkundig einen guten Ruf.

Am 18.7.2013 wurden wir von zwei Kölner Arbeitsrechtlern einer bekannten internationalen Anwaltskanzlei für die Unterstützung bei einer Betriebsratsgründung empfohlen.

Auch andere, die es wissen müssen, vertrauen uns: Mitarbeiter von Rechtsschutzversicherungen und führenden juristischen Fachverlagen aus Köln haben uns zuletzt 2012, 2013 und 2014 ihre arbeitsrechtlichen Mandate (Kündigung) anvertraut. Auch Journalisten von angesehenen Wirtschaftszeitschriften wie Financial Times und Handelsblatt vertrauen unserer Kompetenz bei arbeitsrechtlichen Problemen in eigener Sache.

Selbst Rechtsanwälte haben wir gerne beraten und vertreten, wenn es um ihre eigenen Angelegenheiten geht. So haben wir 2012 einen Kollegen, dessen Fall (schon vor unserer Mandatierung) durch die Presse ging, erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht Köln vertreten (Bericht über die erste Instanz auf felser.de).

Am meisten aber freuen wir uns über zufriedene Mandanten. Beispiele für positives Feedback von Mandanten:

„vielen Dank für die Übermittlung des Änderungsbescheides des des Landesamtes für Besoldung und Versorgung. Mit dem Ergebnis bin ich voll zufrieden. Ohne ihre Hilfe wäre es dazu dazu gekommen. Hierfür bedanke ich mich besonders.“

Mandant, der Urlaubsabgeltung als Beamter einklagen mußte, per Mail am 30.7.2013.

„Ich bedanke mich vielmals bei Ihnen für das erzielte Verhandlungsergebnis. Wie sagt man so schön in der Formel 1: „Top Job!“

Mandant (Dipl. Ing.) aus Bonn per E-Mail vom 8.7.2013 zum Ergebnis von Abfindungsverhandlungen nach Kündigung (Mail erreichte uns nach dem Formel 1 Wochenende).

„Vielen Dank für die kompetente und fundierte Beratung!“

Eine Mandantin (Beamtin) per Mail vom 26.6.2014 nach einer Beratung wegen gesundheitlicher Eignung (Einstellung als Beamtin auf Lebenszeit).

„herzlichen Dank für Ihre Beratung und den formulierten Widerspruch zur Festsetzung der Erfahrungsstufe!!! Die Bezirksregierung hat dem Widerspruch stattgegeben und ihren Bescheid vom … aufgehoben (siehe beigefügte Kopie).“

Mandantin aus Duisburg per Fax vom 20.10.2014, der wir im Rahmen einer Beratung bei der Formulierung eines Widerspruchs geholfen haben.

Sehr geehrter Herr Felser,
meinen großen Dank, für den aus meiner Sicht sehr guten und äußerst treffenden Einspruch.

Mandant aus Bonn per Mail vom 11.12.2014, dem wir gegen DRV/StA/HZA behilflich sind.

„… Die Angelegenheit ist damit erledigt. Ich möchte mich nochmals herzlich für das Beratungsgespräch bedanken. Sie haben mir sehr geholfen 🙂 .

Lieben Gruß aus Bonn,“

Eine Beamtin per Mail vom 23.3.2015, die wir wegen einer Beurteilung mit Rat unterstützt haben.

„Sehr geehrter Herr Felser,

auch im Namen von Herrn K. danke ich Ihnen nochmals für die ausführliche Erörterung des Sachverhalts, die Darstellung der möglichen Massnahmen sowie die umgehende Zusendung des Entwurfs.“

Mandant aus Brühl am 21.05.2015, den wir in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten haben.

Wir freuen uns mit unseren Mandanten. Anwalt – jeden Tag ein schöner Beruf.

Ihr Anwaltsteam von Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser