darüber hatte das Bundesarbeitsgericht für die Mitarbeiter des traditionsreichen Theater des Westens zu entscheiden. Nach § 10 Abs. 4 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer des Theaters des Westens (MTV-TdW) besteht an Vorfesttagen (zB Heiligabend, Sylvester) ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge. Arbeitnehmern, die in dieser Zeit gleichwohl zur Arbeit herangezogen werden, wird nach dieser Bestimmung an einem anderen Arbeitstag bezahlte Arbeitsbefreiung gewährt. Stattdessen kann für diese Arbeitsleistung ein Vorfesttagszuschlag von 100% gezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun: „Kein Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit für Arbeitnehmer mit Theaterbetriebszulage/-zuschlag (TBZ)“.
Quelle: BAG, Urteil vom 12.12.2007 – 4 AZR 991/06, Pressemitteilung
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte