Sie suchen einen auf Scheinselbständigkeit spezialisierten Rechtsanwalt in Köln, Bonn, Aachen, Wuppertal, Düsseldorf – oder auch bundesweit (Berlin, München, Stuttgart)?
Scheinselbständigkeit ist nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für den Rechtsanwalt ein extrem komplexes Thema, das Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und oftmals auch Strafrecht umfasst. Einen „Fachanwalt für Scheinselbstständigkeit“ gibt es allerdings nicht, so sinnvoll dies auch wäre. Beim Vorwurf der Scheinselbständigkeit führt der Anwalt häufig Verhandlungen mit DRV Bund, Betriebsprüfern, Zoll, Finanzamt, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Gewerbeamt und den Beteiligten selbst (Auftraggeber und Auftragnehmer). Der auf Scheinselbständigkeit spezialisierte Anwalt tritt dabei – falls ein Gerichtsverfahren bereits anhängig oder nicht zu verhindern ist – beim Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgericht und leider oft auch beim Strafgericht auf. Die vielfältigen Konsequenzen der Scheinselbständigkeit – die sich je nach Fall erheblich unterscheiden und auch vom Verhalten der Beteiligten abhängen – überschaut nur ein auf das Thema Scheinselbständigkeit spezialisierter und darin nachweislich erfahrener Anwalt. Ein Steuerberater darf nach der Rspr. des Bundessozialgericht weder zum Thema Scheinselbständigkeit beraten noch beim Sozialgericht auftreten. Allerdings haftet er für unterlassene Hinweise – nach der Rspr. des Bundesgerichtshofs muss der Steuerberater bei objektiv erkennbaren Zweifeln am Status auf die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt hinweisen.
Auf Scheinselbständigkeit spezialisierter Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Felser ist auf Scheinselbständigkeit spezialisiert und wird seit Jahren von den Mitgliedern des Freiberuflerportals GULP aufgrund erfolgreicher Mandate als Fachmann für Freiberufler, insbesondere bei Scheinselbständigkeit, im Raum PLZ 5 mit der höchsten und sogar bundesweit mit einer der höchsten Zahl von Empfehlungen gelistet. Er beschäftigt sich nicht erst seit der Gesetzesneuregelung von 1999, mit dem das „Scheinselbständigkeitsgesetz“ in Kraft trat, intensiv mit dem Thema. Rechtsanwalt Felser betreibt seit 1998 das Portal Scheinselbstaendigkeit.de, auf dem Sie viele nützlich und täglich aktualisierte Informationen zum Thema Scheinselbständigkeit finden.
Risiken der Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit ist ein politischer Begriff, der Eingang in die Alltags- und Rechtssprache gefunden hat. Gemeint ist die irrtümliche oder auch schuldhafte Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern als formal Selbständige (freie Mitarbeiter oder Subunternehmer), d.h. ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Für die bei Entdeckung durch Zoll, Steuerfahndung, Betriebsprüfer oder Clearingstelle der DRV zu entrichtende Nachzahlung haftet, im Unterschied zur häufig damit durcheinandergebrachten „arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit“, der Auftraggeber alleine, meistens für bis zu fünf Jahre rückwirkend. Die Nachforderung ist bei den meisten Bescheiden sofort vollstreckbar, so daß der Verdacht der Beschäftigung „Scheinselbständiger“ ein Unternehmen schnell in eine wirtschaftliche Schieflage bringen und zur Insolvenz führen kann. Aber auch Scheinselbständige sehen sich erheblichen Rückforderungen bei Umsatzsteuer und u.U. sogar der Rückabwicklung beim Honorar ausgesetzt. Hier ist kompetente Beratung durch einen spezialisierten und im Thema erfahrenen Rechtsanwalt ebenso wie entschlossenes Handeln angezeigt.
Beratung vor Statusfeststellungsverfahren oder Betriebsprüfung
Sinnvoller und kostengünstiger ist allerdings die zeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt vor einer Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Leider verfügen viele Steuerberater nicht über das notwendige Fachwissen zum Thema „Scheinselbständigkeit“, wiegen mit Halbwissen ihre Klienten in Scheinsicherheit und verweisen leider auch nicht an spezialisierte Anwälte, wie der Bundesgerichtshof dies ausdrücklich von Steuerberatern verlangt. So bleibt die tickende Zeitbombe leider lange unerkannt, bis eine Betriebsprüfung, eine Prüfungsverfügung, ein Haftungsbescheid oder Nachforderungsbescheid über einen fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag auf unangenehme Weise an das gerne verdrängte Thema erinnert.
Mehr Informationen zum Thema Scheinselbständigkeit finden Sie auf unserem Rechtslexikon zum Stichwort „Scheinselbständigkeit„.
Risiko Statusfeststellungsverfahren
Nicht wenige Mandanten suchen unsere Kanzlei auf, weil sie auf Anraten ihres Hausanwalts oder Steuerberaters oder auf Verlangen des Auftraggebers ein Statusfeststellungsverfahren zur Klärung der Sozialversicherungfreiheit der selbständigen Tätigkeit eingeleitet haben – und zur Überraschung aller Beteiligten die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt. Das überrascht uns nicht: Wir prüfen immer zuerst, ob ein Statusfeststellungsverfahren – unabhänig vom Ergebnis – überhaupt Sinn macht (in der Hälfte aller Fälle eher nicht) und wenn ja, wie es richtig durchzuführen ist, damit der Status auch zutreffend festgestellt wird. Das Ergebnis der Prüfung durch die DRV fällt häufig im Sinne der Rentenversicherung aus, selbst wenn es gute Argumente für eine Selbständigkeit der Tätigkeit gibt. Der auszufüllende Fragebogen V027 ist übrigens nur ein Teil der Arbeit, die wichtigste Aufgabe ist die ordnungsgemäße Beantwortung der Fragen im Vordruck C031 und die spätere Stellungnahme im Rahmen der Anhörung. Wir raten dringend dazu, diese Angaben und die Anhörung nicht ohne qualifizierte Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vorzunehmen.
Mehr Informationen zum Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie in unserem Rechstlexikon unter dem Stichwort Statusfeststellungsverfahren.
Bundesweite Tätigkeit mit Spezialiserung auf Scheinselbständigkeit
Rechtsanwalt Felser verfügt über eine aussergewöhnlich aussagekräftige und nachweisliche Expertise zum Thema Scheinselbstständigkeit und berät und vertritt in diesem Bereich sowohl Selbständige als auch Auftraggeber nicht nur in Köln, Bonn, Aachen und Umkreis, sondern bundesweit gegenüber DRV (früher BfA), Zoll, Finanzamt, Krankenkassen und Auftraggebern. Unsere letzten Mandanten kamen aus München, Berlin, Hamburg, Dortmund, Ulm, Brandenburg, Darmstadt, Stuttgart, Wuppertal, München und Heilbronn. Da die deutliche überwiegende Arbeit in diesen Mandaten durch Beratung und schriftliche Stellungnahmen erfolgt, ist dies nur dann mit Mehrkosten im Vergleich zu einem lokalen Anwalt verbunden, wenn Terminwahrnehmungen nötig sind. Dafür erhalten Sie aber die aussergewöhnliche Erfahrung eines auf Scheinselbständigkeit spezialisierten Anwaltes.
Es wird aber teurer, sich lokal schlecht beraten und vertreten zu lassen, als durch einen versierten und spezialisierten Anwalt, der zu Gerichtsterminen anreist oder einen Terminvertreter schickt. Gewonnen werden die Prozesse nämlich durch die schriftsätzlichen Argumente und nicht durch mündlichen Vortrag erst im Gerichtstermin.
Für einen IT-Berater, der seinem Anwalt aus München 5000 Euro für einen schlecht begründeten und daher erfolglosen Widerspruch gezahlt hatte, haben wir vor dem Sozialgericht Stuttgart (der Auftraggeber war aus Stuttgart) die Aufhebung des Bescheides im Statusfeststellungsverfahren, mit dem er als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter eingestuft worden war.
Höchstzahl von Empfehlungen von Freiberuflern für den Postleitzahlbezirk 5
Auf dem Freiberuflerportal „GULP“ wird Rechtsanwalt Felser von zahlreichen registrierten Mitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet, die wir beraten und vertreten haben, in der nach Anwaltsbezirken geordneten Anwaltsliste (Link leider nicht mehr online) empfohlen.
Empfehlung durch den VGSD
Auch der bekannten Verband der Gründer und Selbständigen Deutschlands empfiehlt Rechtsanwalt Felser zum Thema Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspflicht. An einer vom VGSD organisierten Chat/Telko haben mehr als 300 Freiberufler und Selbständige teilgenommen.
Referenzen auf Anfrage
Rechtsanwalt Felser hat zahlreichen Selbständigen und Unternehmen gegen unrechtmäßig Bescheide der DRV helfen können. Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage Referenzen aus verschiedenen Branchen.
Interviews von Rechtsanwalt Felser in FTD, Bild, Deutschlandfunk, WDR zum Thema Scheinselbständigkeit
Zahlreiche Experteninterviews von Rechtsanwalt Felser zum Thema „Scheinselbständigkeit“ und „Schwarzarbeit“ seit 1999 (u.a. 1999 in der Financial Times Deutschland – FTD, später im Westdeutscher Rundfunk Westpol (TV leider nicht mehr online), BILD.de, BILD.de, (WDR 5 Rundfunk, leider nicht mehr online, Deutschlandfunk, BILD.de, Lohn- und Gehaltsprofi Sonderheft „Scheinselbständigkeit“, Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ), Mitgliederzeitschrift BKK-Zollern-Alb, Geldidee, Merkur-online) belegen unsere anerkannte Reputation auf diesem Gebiet. In der Fachzeitschrift Computerwoche ist im August 2014 ein Beitrag (Scheinselbständig: IT-Freiberufler im Visier der Rentenversicherung?) mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser erschienen.
Beratung / Kosten bei Scheinselbständigkeit
Wir sind unseren Preis wert. Wir rechnen fair und transparent nach einem akzeptablen Stundensatz ab; Sie müssen keine 12.000 Euro für ein Statusverfahren bezahlen wie dies aus einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ersichtlich ist oder 5000 Euro für ein schlecht vorbereitetes und deshalb erfolgloses Widerspruchsverfahren gegenüber der DRV, wie dies einem (späteren) Mandanten (IT Consultant) von uns in München passiert ist, den wir jetzt nach Anwaltswechsel erfolgreich vor dem Sozialgericht München und Stuttgart vertreten haben. Sie profitieren von unserer Erfahrung. In einem einstündigen Telefonat können wir Ihnen bereits intensiv weiterhelfen und Klarheit in ihren Fall bringen.
Für die bis zu einstündige Erstberatung (per Telefon, Skype, Facetime oder Webex o.ä.) berechnet Rechtsanwalt Felser einen Pauschalbetrag von 300 Euro zzgl. Mwst.
In unserem Blog finden Sie viele Beiträge von Rechtsanwalt Felser zum Thema Scheinselbständigkeit. Geben Sie dazu auf der Startseite von felser.de oben rechts im Suchfeld den Begriff „Scheinselbständigkeit“ ein.
Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie in unserem Rechtslexikon bei den Stichworten Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger oder auf unserem seit 1998 bestehenden Themenportal „Scheinselbstaendigkeit.de“ und „Statusfeststellungsverfahren.de“ (zur Zeit in Überarbeitung).
Sie können uns unkompliziert per Mail erreichen und eine Anfrage stellen. Wir antworten schnell und ebenso unkompliziert. Egal ob sie in Berlin, München, Köln, Bonn, Stuttgart, Hamburg oder Frankfurt arbeiten – wir können ihnen immer weiterhelfen, und sei es als Zeitmeinung, die garantiert zu überraschenden Erkenntnissen führt. In Berlin eröffnen wir 2015 eine Niederlassung (in Berlin-Pankow).