Seit diesem Jahr ist vieles anders geworden für Eltern von Kinder am Ende der Grundschulzeit. Die CDU / FDP Koalition hatte die Einschulung in die weiterführenden Schulen neu organisiert. Nun geben erst die Grundschullehrer eine Empfehlung für die weiterführende Schule ab. Diesbezüglich hatten wir schon in der letzten Woche berichtet. Nun liegt auch eine OVG – Entscheidung vor.
Wenn die Eltern die Entscheidung der Schule nicht teilen und das Kind in einer anderen Schulform anmelden, kommt es zu einem dreitägigen sog. Prognoseunterricht. Dies ist dann für das Schulamt die Grundlage der Zulassung zur Schulform.
Eltern die damit nicht einverstanden sind, können den Rechtsweg bestreiten. Sie können sich sowohl gegen die Empfehlung der Grundschule wehren wie auch gegen den Prognoseunterricht. Denn, so das OVG (Az.: 19 B 689/07), die Empfehlung sei für die weiterführenden Schulen verbindlich. Gegen die Empfehlung darf kein Kind aufgenommen werden. Daran ändere auch eine gleichlautende Prognosentscheidung des Schulamtes nichts.
Im entschiedenen Fall waren die Eltern dennoch unterlegen, weil das OVG erkannte, dass die Lehrer der Grundschule ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten hätten. Bleibt dem Kind nun die Möglichkeit, durch gute Leistungen später den Sprung auf das Gymnasium zu schaffen. Gutes Gelingen.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Presseerklärung des OVG NRW