Kündigung leitender Angestellter
Nicht selten kommen Mandanten in meine Kanzlei und stellen sich als „Leitender Angestellter“ vor. Da der Grund des Besuchs in diesen Fällen unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ist, muß ich in diesen Fällen gleich, aber schonend widersprechen: „Nein, bitte nehmen Sie es mir nicht krumm, aber Sie sind hoffentlich kein leitender Angestellter!“ Wenn ich dann …
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Veröffentlicht am: 24. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Abfindung, Anwalt, Kündigung, leitende Angestellte, Leitender Angestellter, Rechtsanwalt