Abmeldung des Betriebsratsmitglieds: Bundesarbeitsgericht lockert weiter auf
Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 29. Juni 2011 – 7 ABR 135/09) hat die Abmeldepflichten von Betriebsratsmitgliedern weiter aufgelockert. Nach § 37 Abs. 2 BetrVG kann das Betriebsratsmitglied für erforderliche Betriebsratstätigkeit Arbeitsbefreiung verlangen. Damit der Arbeitgeber planen kann, muss das Betriebsratsmitglied sich ordnungsgemäß abmelden. Nachdem das Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 13. Mai 1997 – 1 ABR 2/97 die früher verlangte stichwortartige Angabe …
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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Abmeldepflicht, Abmeldung, BAG, Betriebsratsmitglied, Betriebsratstätigkeit, Entgeltfortzahlung