BAG: Witwen und Witwer Betriebsrente auch für Ehen nach 60. Lebensjahr
In einer am 4.08.2015 ergangenen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte von Ehepartnern verstorbener Betriebsrentenempfängern gestärkt. Was war geschehen? Die Klägerin heiratete ihren später verstorbenen betriebsrentenberechtigten Ehemann, als er 61 Jahre alt war. Nachdem der Ehemann verstorben ist, machte die Klägerin bei der Beklagten einen Anspruch auf Gewährung der Betriebsrente geltend. Dies wurde ihr unter …
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Veröffentlicht am: 6. August, 2015 von Boris Schenker
Stichwörter (Tags): AGG, BAG Urteil, Betriebsrente, Ford, Foveruka, Späteheklausel