Schichtdienst für alleinerziehende Mutter unzumutbar
meint laut dpa jedenfalls das Arbeitsgericht Frankfurt a. Main (Urteil vom 14.02.2007 – 7 Ga 25/07). Das ist hilfreich, verlangt doch ein grosser Konzern von meiner allerdings verheirateten Mandantin ebendies. Allein erziehende Arbeitnehmerinnen müssen eine plötzliche Veränderung ihrer Arbeitszeiten nicht akzeptieren. Die Richter gaben damit der Mitarbeiterin einer Autovermietung recht, die sich mit einer einstweiligen …
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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): alleinerziehende Mutter, Arbeitsgericht Frankfurt, Schichtdienst