Anmeldezahlen

Befristeter Arbeitsvertrag mit Erzieherin?

59 % aller Neueinstellungen im öffentlichen Dienst werden als befristeter Arbeitsvertrag vorgenommen, auch als Erzieherin (Zusatzkraft) oder sonstige Beschäftigte in Kindertagesstätten (Kita). Häufig folgt eine Befristung der anderen, so dass regelrechte Befristungskarrieren auch im Kitabereich üblicher werden. Rechtmässigkeit von Befristungen im Kitabereich Ob ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer Erzieherin oder Zusatzkraft rechtmäßig ist, richtet sich …

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Veröffentlicht am: 23. Juli, 2014 von RA Michael W. Felser
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