Der Arbeitsvertrag leitender Angestellter
Der Arbeitsvertrag leitender Angestellter wird traditionell noch häufig als Anstellungsvertrag bezeichnet. Rechtlich gilt jedoch das, was bei jedem Arbeitsvertrag zu beachten ist. Zum einen sollte darin alles schriftlich dokumentiert sein, was bedeutsam ist und bei den Verhandlungen besprochen wurde. Zum anderen sollte der Anstellungsvertrag den Anforderungen genügen, die die Rechtsprechung seit 2002
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Veröffentlicht am: 6. April, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anstellungsvertrag, Arbeitsvertrag, Führungskraft, Leitender Angestellter