Arbeitnehmerüberwachung

BAG: Beweisverwertungsverbot bei Mitarbeiterüberwachung durch Keylogger

Beweisverwertungsverbot bei Einsatz eines Keylogger s zur Mitarbeiterüberwachung. Das Bundesarbeitsgericht hat heute, mit Urteil vom 27.7.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16) die Überwachung von Arbeitnehmern mit einem Keylogger als rechtswidrig bezeichnet und die mit den dadurch gewonnenen „Beweisen“ begründete Kündigung ebenfalls. Ein Keylogger ist ein Spähprogramm, dass alle Tastatureingaben am Computer aufzeichnet. Im entschiedenen Fall lagen …

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Arbeitszeiterfassung – der Chef darf nicht alles!

Live im WDR Studio als Experte zum Thema Arbeitszeiterfassung im Studio mit der tatsächlich „immer ein wenig kessen“ Steffi Neu, besser kann ein Tag kaum starten. Auslöser der Einladung ins Studio war das Gerichtsverfahren am Arbeitsgericht Augsburg um die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden, dem angeblich Arbeitszeitbetrug durch Überwachung seines Arbeitsplatzrechners mit einem sog. Keylogger nachgewiesen werden …

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Veröffentlicht am: 13. September, 2012 von RA Michael W. Felser
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