Kita-Streik: bundesweite Bedeutung einer einstweiligen Verfügung?
Man liest es in Presseportalen als Frage zum Streikverbot des Arbeitsgerichts Hamburg – und das Arbeitsgericht Kiel glaubt sogar selbst daran*: Haben einstweilige Verfügungen der Arbeitsgerichte bei Streiks wie dem Kita-Streik bundesweite Bedeutung? Nein, natürlich nicht, denn 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 13. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsgericht Hamburg, Arbeitsgericht Kiel, einstweilige Verfügung, Kita-Streik, Kitastreik