BVerwG: Feuerwehrbeamten steht Mehrarbeitsentschädigung für Bereitschaftsdienst zu
Feuerwehrbeamte können sich freuen: Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen in mehreren Urteilen recht und sprach ihnen Entschädigung für die anstrengenden 24 h-Bereitschaftsdienste zu, durch die die europarechtliche Höchstarbeitszeit von 48 h nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie überschritten wurde. Die Vorinstanzen hatten noch Abzüge gemacht, das Bundesverwaltungsgericht stellte nun klar, daß die gesetzlich für Mehrarbeit vorgesehene Besoldung den fleißigen …
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Veröffentlicht am: 6. August, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitszeitrichtlinie, Bereitschaftsdienst, Besoldung, BVerwG, EUGH-Urteil, Feuerwehr, Mehrarbeit