Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag
Im Osten nichts neues: Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 14.11.2012 – 5 AZR 886/11) bestätigte, was ohnehin im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist, nämlich dass der Arbeitgeber ohne Begründung verlangen kann, dass Arbeitnehmer die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an vorlegen müssen. Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem …
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Veröffentlicht am: 14. November, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, BAG, Bundesarbeitsgericht, gelber Schein, Krankschreibung