Schwarzarbeit: kein Geld zurück bei Mängeln
Häuslebauer kennen es bestimmt: da will man mal schnell einen Erdaushub im Garten in Auftrag geben, oder ein paar Steinplatten auf der Terrasse verlegen lassen – hat aber selbst entweder zwei linke Hände oder zu wenig Zeit dafür. Da schaut man in den entsprechenden Handwerkerbörsen nach, kontaktiert einen Handwerker mit guter Bewertung und vereinbart einen …
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Veröffentlicht am: 16. Juni, 2015 von Boris Schenker
Stichwörter (Tags): Baurecht, Schwarzarbeit, Vertragsrecht