Betriebsratsarbeit geht vor
Betriebsratsarbeit hat Vorrang. Betriebsratsarbeit geht vor. Das hört man als Betriebsratsmitglied oder Betriebsratsvorsitzende/r oft, nicht nur auf Betriebsratsschulungen. Aber stimmt es auch wirklich, dass Betriebsratsarbeit immer Vorrang hat, also der arbeitsvertraglich geschuldeten normalen Arbeit vorgeht? Die Frage korrekt zu beantworten ist wichtig, weil das Betriebsratsmitlied eine Abmahnung riskiert, zB wenn es an einer Betriebsratssitzung teilnimmt, …
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Veröffentlicht am: 5. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Abmahnung, Arbeitsbefreiung, BAG, Betriebsratsarbeit, Betriebsratsmitglied, Betriebsratssitzung, Betriebsratstätigkeit, Vorrang