BVerwG: Gesundheitliche Eignung bei Beamten – 25.07.2013 – Aktenzeichen 2 C 12.11
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit zwei Entscheidungen im Juli 2013 die bisher hohen (und unrealistischen) Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Bewerbern auf eine Einstellung als Beamter auf Probe oder Lebenszeit deutlich gesenkt: „Angesichts der Unsicherheiten einer über einen derart langen Zeitraum abzugebenden Prognose dürfen die Anforderungen an den Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht überspannt werden. …
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Veröffentlicht am: 29. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Amtsarzt, Beamter auf Probe, Bewerbung, Bundesverwaltungsgericht, Einstellung, Gesundheitliche Eignung, Prognose, Verbeamtung