BFH: Kosten für Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren sind als Werbungskosten absetzbar
Beratungskosten für das Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund konnen von der Steuer abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beratungskosten eines Geschäftsführers, der für die Beratung bei dem Anfrageverfahren nach § 7 a SGB VI an eine Unternehmensberatung ein Honorar von fast 12.000 Euro (!) gezahlt hatte, steuerlich vom Finanzamt als …
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Veröffentlicht am: 29. Juli, 2010 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Beratung, BFH, Bundesfinanzhof, Clearingstelle, Statusfeststellungsverfahren, Steuer, Werbungskosten