Dienstwagen und Kündigung: Entzug nur gegen Entschädigung
Wer als Arbeitnehmer im Vertrieb, als Führungskraft oder Geschäftsführer beschäftigt wird, erhält vom Unternehmen häufig einen Dienstwagen zur beruflichen und privaten Nutzung. Die private Nutzung wird versteuert, der Dienstwagen ist Gehaltsbestandteil und wird bei Verhandlungen in der Praxis auch so betrachtet. Bei einer Kündigung wird der Dienstwagen gerne als Druckmittel eingesetzt: Das Unternehmen entzieht dem …
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Veröffentlicht am: 27. August, 2014 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Billiges Ermessen, Bundesarbeitsgericht, Car Policy, Dienstfahrzeug, Dienstwagen, Dienstwagenregelung, einstweilige Verfügung, Entzug, Nutzungsausfallentschädigung, Urteil