Protokollführung durch Bürokraft des BR in Betriebsratssitzung?
Lieber nicht. Die Bürokraft / Sekretärin des Betriebsrats gehört zwar zu den erforderlichen Unterstützungsmitteln, die dem Betriebsrat nach § 40 BetrVG zustehen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Bürokraft Rechte hätte, die nur ein Betriebsratsmitglied (oder andere im Betriebsverfassungsgesetz genannte Personen) besitzt. Dazu gehört nicht die Teilnahme an der Betriebsratssitzung. Zwar liegt dazu noch keine …
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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Beschluss, Betriebsrat, Betriebsratssitzung, BVerwG, Nichtöffentlichkeit, Personalrat, Personalratssitzung, Protokoll, Protokollführer, Sekretärin