BZA

Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP

Die Kündigung und Kündigungsfrist von Leiharbeitnehmern die bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das an den Manteltarifvertrag (MTV) DGB/BZA aufgrund Mitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) gebunden ist, richtet sich nach § 9 MTV DGB/BZA BAP. Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) hat sich zusammen mit dem Arbeit geberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) durch Verschmelzung nach dem …

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Veröffentlicht am: 24. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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