Statusfeststellung zur Klärung von Scheinselbständigkeit?
Das Statusfeststellungsverfahren (oder richtiger: Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV) wird gerne (auch von arglosen Steuerberatern) empfohlen und auch durchgeführt, wenn das Risiko sogenannter Scheinselbständigkeit abgeklärt werden soll. Vor einem undurchdachten Anfrageverfahren kann allerdings nur dringend gewarnt werden. Das Verfahren 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 6. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anfrageverfahren, Clearingsstelle, DRV, Rechtsanwalt, Statusfeststellungsverfahren, Steuerberater