Kündigung mit Computerunterschrift unwirksam
Kündigungsschreiben kommen immer wieder per Telefax, Mail oder in Kopie oder – wie aktuell – mit einer Unterschrift aus dem Computer. Dabei wird die Unterschrift eingescannt und zur Vereinfachung des Schriftverkehrs auch bei Abwesenheit einfach in das Schreiben eingesetzt. Das geht bei Kündigungen gut, bei denen keine gesetzliche Schriftform vorgesehen ist. Anders bei der Kündigung …
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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Computerunterschrift, Fehler, Felser, Kündigung, Kündigungsschreiben, LAG Schleswig-Holstein, Urteil