Was ist das: Ein Dienstordnungsangestellter?
Der Begriff des Dienstordnungsangestellten oder kurz DO-Angestellten ist im Arbeitsrecht relativ unbekannt. Bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften gibt es sie, die Dienstordnung. Angestellte werden bei Sozialversicherungsträgern zwar wie normale Arbeitnehmer eingestellt; es gilt jedoch die Dienstordnung – für die sog. Dienstordnungsangestellten gilt danach Beamtenrecht. Dabei werden sie aber nicht wie Beamte ernannt, sondern privatrechtlich eingestellt. Seit …
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Veröffentlicht am: 20. April, 2010 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsgericht, Beamtenrecht, Berufsgenossenschaft, BG, Dienstordnungsangestellter, DO-Angestellter, DRV, Sozialversicherungsangestellter