Dienstunfähigkeit

EuGH vom 03.05.2012: Urlaubsabgeltung auch für Beamte

Der EuGH hat mit Urteil vom 03.05.2012 in der Rechtssache „Neidel“ (C-337/10) noch einmal deutlich gemacht, daß Beamte nach EU-Recht wie Arbeitnehmer zu behandeln sind und im entschiedenen Fall dem Beamten Herrn Neidel eine Entschädigung für nicht genommenen Resturlaub (Urlaubsabgeltung) zugesprochen. Den Resturlaub konnte der Feuerwehrmann aus Frankfurt nicht mehr nehmen, weil er dienstunfähig aus …

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
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