Kündigungsfrist nach dem MTV Einzelhandel NRW
Seit 2007 gilt der lange gekündigte Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in NRW wieder. Im MTV Einzelhandel NRW ist u.a. auch die Kündigungsfrist, die Unkündbarkeit und die Kündigungsfrist während der Probezeit geregelt. Auch Arbeitnehmer im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen müssen bei der Eigenkündigung die Kündigungsfrist nach dem MTV Einzelhandel NRW beachten, wenn auf diesen Manteltarifvertrag im Arbeitsvertrag …
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Veröffentlicht am: 14. März, 2010 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Einzelhandel, Kündigungsfrist, mtv, MTV Einzelhandel NRW