BAG: Beweisverwertungsverbot bei Mitarbeiterüberwachung durch Keylogger
Beweisverwertungsverbot bei Einsatz eines Keylogger s zur Mitarbeiterüberwachung. Das Bundesarbeitsgericht hat heute, mit Urteil vom 27.7.2017 (Aktenzeichen 2 AZR 681/16) die Überwachung von Arbeitnehmern mit einem Keylogger als rechtswidrig bezeichnet und die mit den dadurch gewonnenen „Beweisen“ begründete Kündigung ebenfalls. Ein Keylogger ist ein Spähprogramm, dass alle Tastatureingaben am Computer aufzeichnet. Im entschiedenen Fall lagen …
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Veröffentlicht am: 27. Juli, 2017 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitnehmerüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Bundesarbeitsgericht, EGMR, EMRK, Facebook, Handy, Internetnutzung, Keylogger, Mitarbeiterüberwachung, Persönlichkeitsrecht, Privatnutzung, Schmerzensgeld, Videoüberwachung, Whatsapp