Feiertagszuschlag

Ostern – Feiertagszuschlag auch Ostersonntag?

Wer Ostersonntag arbeiten muss, ist doppelt gestraft. Während die Lieben bei Sonnenschein im Grünen Ostereier suchen oder Ostereier schießen, müssen viele Arbeitnehmer arbeiten, damit der Verkehr fließt und Gesundheit und Pflege, Sicherheit und Ordnung auch an den Feiertagen gewährleistet sind. Am Ostersonntag wird zwar tüchtig gefeiert, der Ostersonntag ist aber entgegen eines verbreiteten Rechtsirrtums kein …

Weiterlesen >

Veröffentlicht am: 2. April, 2015 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): , , , , , ,