BVerwG vom 25.07.2012 – Mehrarbeitsvergütung für Bereitschaftsdienst bei der Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr können sich nach jahrelangem Kampf über eine Entschädigung für Mehrarbeit freuen. Mit Urteil vom 25. Juli 2012 (verkündet am 26.07.2012) zu dem Aktenzeichen 2 C 70.11 sprach das Bundesverwaltungsgericht dem klagenden Feuerwehrmann Mehrarbeitsvergütung in Höhe von 9253,60 € für 945 von insgesamt 1627,5 Stunden Zuvielarbeit zu. Das Bundesverwaltungsgericht ging dabei hart mit …
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Veröffentlicht am: 23. September, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Bereitschaftsdienst, BVerwG, Feuerwehr, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung