Co-Pilot / Flugzeugführer und Scheinselbständigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hatte noch 1994 festgestellt, dass Co-Piloten im Regelfall Arbeitnehmer und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind (BAG, Urteil vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, AUS-Portal). Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 28.05.2008 – B 12 KR 13/07 R) entschied dagegen in einer gerade veröffentlichten Entscheidung, dass als Freelancer eingesetzte Co-Piloten selbständig sind und damit nicht sozialversicherungspflichtig. …
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Veröffentlicht am: 30. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): BSG, Copilot, Flugzeugführer, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit