Telekom: Auflösungsvertrag unterschreiben?
Auflösungsvertrag der Telekom zum 30.9.2013 unterzeichnen? Vielen Freelancern im IT-Bereich der Telekom werden derzeit zwei Alternativen angeboten: Auflösungsvertrag zum 30.09.2013 oder Arbeitsvertrag ab dem 1.7.2013 oder auch Einsatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Wer das jeweilige Angebot rundweg ablehnt, wird sofort freigestellt und bekommt kein Honorar mehr; auch wenn das Kontingent nicht ausgeschöpft ist und der Projektvertrag …
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Veröffentlicht am: 16. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsvertrag, Auflösungsvertrag, Consultant, Freelancer, Freiberufler, Gewerbesteuer, Honorar, IT-Berater, Scheinselbständigkeit, Telekom, Umsatzsteuer, Vorsteuer