Vergütungstarifvertrag Friseurhandwerk NRW 2008
Der allgemeinverbindliche Vergütungstarifvertrag für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen regelt ab dem 01.05.2008 für alle Mitarbeiter in Friseursalons in NRW die Eingruppierung und Vergütung. In zehn Vergütungsgruppen sind die Tätigkeiten näher beschrieben und die dafür 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Friseurhandwerk, Mindestentgelt, Mindestentgelttarifvertrag, Mindestlohn, NRW, Vergütungstarifvertrag, VTV