Facebook: Kündigung wegen Kritik am Arbeitgeber
Das Arbeitsgericht Dessau-Rosslau hat in einem Urteil vom 21.03.2012 Aktenzeichen 1 Ca 148/11 deutlich gemacht, daß eine öffentliche Schmähkritik am Arbeitgeber, auch wenn dies nur durch Zustimmung zu einem entsprechenden Beitrag durch Betätigung des „Gefällt mir“ Button geschieht, für Arbeitnehmer die Kündigung nach sich ziehen kann. Eine seit 25 Jahren bei einer Sparkasse beschäftigte Angestellte …
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Veröffentlicht am: 1. Mai, 2012 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Arbeitsgericht Cottbus, Arbeitsgericht Dessau-Roßlau, Arbeitsunfähigkeit, Beleidigung, Bundesarbeitsgericht, Datenschutz, Facebook, Felser, Gefällt mir Button, Kritik, Kündigung, Kündigungsgrund, Post, Posting, StudiVz, Urteil