Kann Urlaub bei der Bahn widerrufen werden?
Im Stellwerk der Bahn in Mainz herrscht Personalnot durch Krankheit und Urlaub der Beschäftigten. Politiker fordern daher den bereits genehmigten Urlaub zu widerrufen und Urlauber zurückzuholen, um den Bahnbetrieb sicherzustellen. Arbeitsrechtlich kann die Bahn den Urlaub nicht widerrufen. Das Bundesarbeitsgericht lässt den Widerruf einmal genehmigten Urlaubs nur in Notfällen zu, dazu gehören Katastrophen, aber keine …
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Veröffentlicht am: 11. August, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Bahn, Genehmigung, Stellwerk, Urlaub, Urlaubswiderruf, Widerruf