GmbH

Sozialversicherungsfrei als Interimsgeschäftsführer?

Interimsgeschäftsführer einer GmbH bieten wie andere Interimsmanager ihre Dienste verschiedenen Auftraggebern befristet an und lösen Aufgaben auf Zeit. Die meisten Interimsmanager fühlen sich als Selbständige und führen dementsprechend keine Sozialversicherungsbeiträge ab. Fremdgeschäftsführer und demnach auch Interimsgeschäftsführer in einer GmbH müssen auch dann, wenn sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, …

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GmbH-Geschäftsführer: Kündigungsfrist für Anstellungsvertrag

Gilt beim GmbH-Geschäftsführer die kurze Kündigungsfrist aus § 621 BGB oder die längere, eigentlich für das Arbeitsverhältnis vorgesehene Kündigungsfrist nach § 622 BGB; diese Frage stellt sich bei einer Kündigung eines Geschäftsführers immer dann, wenn im Geschäftsführeranstellungsvertrag selbst eine vertragliche Regelung der Kündigungsfrist nicht vorgesehen ist, also die gesetzliche Kündigungsfrist massgeblich ist. Die Kündigungsfristen des …

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Veröffentlicht am: 28. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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