Telekom will Scheinselbständige kündigen!?
Scheinselbständigkeit DTAG (Telekom) die Dritte: Die Deutsche Telekom (HR) hat nach internen Informationen die Vorgesetzten informiert, dass nach Einschätzung der Telekom „Scheinselbständige“, die nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen, und die angediente Fortsetzung der Tätigkeit via Arbeitnehmerüberlassung bzw. den angebotenen Auflösungsvertrag („Selbstmord“) ablehnen, die Kündigung erhalten („Mord?“). Viele IT-Berater stehen jetzt vor der Frage: …
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Veröffentlicht am: 3. Juli, 2013 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): Anwalt, Auflösungsvertrag, Bonn, DTAG, Fachanwalt, Freelancer, Hays, IT-Berater, IT-Consultant, Kündigung, Rechtsanwalt, Scheinselbständig, Scheinselbständigkeit, T-Systems, Telekom