Scheinselbständigkeit bei IT Berater?
Eigentlich könnte man denken, als IT-Consultant ist man raus aus der Problematik Scheinselbständigkeit. Im IT Bereich wiegen sich viele Berater in trügerischer Sicherheit, häufig nur wegen fehlender Prüfung der Rechtslage. Ein als IT-Consultant nebenberuflich bei einer Bank tätiger promovierter Hochschullehrer soll nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung scheinselbständig sein. Darauf gekommen ist die DRV nicht durch …
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Veröffentlicht am: 12. November, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags): DRV, IT-Berater, Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren