Kalendertag

Arbeitstag, Werktag, Kalendertag bei Fristen im Arbeitsrecht, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit

Im Arbeitsrecht spielen sowohl Arbeitstag, Werktag und Kalendertag bei Fristen eine Rolle. Wenn eine Frist eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen nennt, wird es schwierig, weil die Frage, wieviele Arbeitstage eine Woche hat, schon davon abhängt, ob im Betrieb grundsätzlich eine Fünf- oder Sechstagewoche oder gar Arbeit rund um die Uhr maßgeblich ist. ZUm Glück spielen …

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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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